Kann ich meinen Vermieter beim Ausgesperrt-Sein anrufen?
Sie stehen vor Ihrer Wohnungstür, der Schlüssel ist weg oder steckt von innen – und Sie fragen sich: Kann ich einfach meinen Vermieter anrufen? Die kurze Antwort: Ja, in vielen Fällen ist das nicht nur möglich, sondern sogar sinnvoll. Aber es gibt wichtige Einschränkungen, die Sie kennen sollten.
1. Hat der Vermieter einen Ersatzschlüssel?
In den meisten Mietverhältnissen hat der Vermieter oder die Hausverwaltung einen Ersatzschlüssel für die Wohnung. Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis üblich – vor allem bei größeren Wohnanlagen.
Was Sie tun können:
- Rufen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung an
- Fragen Sie, ob ein Ersatzschlüssel vorhanden ist
- Bitten Sie um Öffnung der Tür
In vielen Fällen ist das die schnellste und günstigste Lösung – besonders tagsüber und an Werktagen.
2. Ist der Vermieter verpflichtet zu helfen?
Hier wird es rechtlich interessant. Eine gesetzliche Pflicht, Ihnen bei einer Aussperrung zu helfen, hat der Vermieter grundsätzlich nicht. Er ist kein Notfalldienst.
Allerdings gilt:
- Wenn im Mietvertrag ein Notfallkontakt oder eine Erreichbarkeit vereinbart ist, muss er diese einhalten
- Bei einem echten Notfall (z. B. medizinischer Notfall hinter der Tür) kann eine Pflicht zur Hilfe entstehen
- Viele Vermieter helfen aus Kulanz – besonders bei langjährigen Mietern
Fazit: Sie dürfen anrufen, aber Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter kommt oder öffnet.
3. Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten?
Das ist eine häufig missverstehende Frage. Der Vermieter darf Ihre Wohnung nicht ohne Ihre Zustimmung betreten – auch nicht mit seinem Ersatzschlüssel. Das Hausrecht liegt beim Mieter.
Ausnahmen:
- Bei Gefahr im Verzug (z. B. Wasserrohrbruch, Brandgefahr)
- Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (z. B. wenn Sie ihn bitten, die Tür zu öffnen)
- Nach vorheriger Ankündigung für Besichtigungen oder Reparaturen
Wenn Sie also ausgesperrt sind und den Vermieter bitten, die Tür zu öffnen, erteilen Sie damit Ihre Zustimmung. Das ist rechtlich einwandfrei.
4. Was tun, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist?
Das ist die häufigste Situation: Es ist Abend, Wochenende oder Feiertag – und der Vermieter geht nicht ans Telefon. Was nun?
Option 1: Hausverwaltung oder Hausmeister
Viele Wohnanlagen haben eine 24-Stunden-Notfallnummer der Hausverwaltung. Diese finden Sie oft:
- Im Mietvertrag
- Am Schwarzen Brett im Treppenhaus
- Auf der Website der Hausverwaltung
Option 2: Ersatzschlüssel bei Vertrauenspersonen
Haben Sie einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten hinterlegt? Das ist die günstigste Lösung und sollte immer als erste Option geprüft werden.
Option 3: Seriösen Schlüsseldienst beauftragen
Wenn alle anderen Optionen scheitern, ist ein professioneller Schlüsseldienst die richtige Wahl. Achten Sie auf:
- Lokale Telefonnummer (keine 0900-Nummern oder überregionale Callcenter)
- Transparente Preisangabe am Telefon – seriöse Anbieter nennen Preise
- Schriftlichen Kostenvoranschlag vor Beginn der Arbeit
- Quittung nach Abschluss
5. Wer zahlt, wenn der Schlüsseldienst muss?
Wenn Sie sich selbst ausgesperrt haben
Die Kosten trägt in der Regel der Mieter selbst. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter nicht erreichbar war.
Ausnahme: Wenn das Schloss defekt war und deshalb die Tür nicht geöffnet werden konnte, kann der Vermieter für die Kosten haftbar sein. Dokumentieren Sie in diesem Fall den Defekt sorgfältig (Fotos, schriftliche Meldung).
Hausratversicherung prüfen
Einige Hausratversicherungen übernehmen die Kosten für einen Schlüsseldienst bei Aussperrung. Prüfen Sie Ihre Police – der Baustein heißt oft „Schlüsselverlust” oder „Schlossöffnung”.
Wenn der Schlüssel gestohlen wurde
Bei Diebstahl des Schlüssels kann die Hausratversicherung sowohl die Öffnung als auch den Schlossaustausch übernehmen. Erstatten Sie in diesem Fall Anzeige bei der Polizei – die Anzeige ist oft Voraussetzung für die Versicherungsleistung.
6. Praktische Tipps für die Zukunft
Damit Sie nie wieder in diese Situation geraten:
- Ersatzschlüssel hinterlegen: Bei einer Vertrauensperson in der Nähe – nicht unter der Fußmatte oder im Briefkasten
- Notfallnummern speichern: Vermieter, Hausverwaltung, Hausmeister – alle im Handy
- Schlüsselfinder nutzen: Bluetooth-Tracker (Apple AirTag, Tile) am Schlüsselbund verhindern Verlust
- Schlüsselhaken installieren: Direkt neben der Tür – der Schlüssel kommt sofort dran, nie wieder vergessen
Fazit
Ja, Sie dürfen Ihren Vermieter anrufen – und in vielen Fällen ist das die schnellste Lösung. Eine Pflicht zur Hilfe hat er jedoch nicht. Wenn er nicht erreichbar ist, prüfen Sie zuerst Ersatzschlüssel bei Vertrauenspersonen, dann die Notfallnummer der Hausverwaltung, und erst als letzten Schritt den Schlüsseldienst.
Sind Sie gerade ausgesperrt und brauchen sofort Hilfe? Wir sind rund um die Uhr erreichbar – mit transparenten Preisen und ohne versteckte Kosten.
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